Abgasmessung
Qualitätsarbeit mit Sicherheit
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Luftreinhaltung wird im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 festgeschrieben, das die Überprüfung von Feuerstätten regelt.
Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese Energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist. Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzern der Feuerstätten Geld erspart. Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (Ihr All In Installateur) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
WELCHE FEUERSTÄTTEN SIND PRÜFPFLICHTIG?
WELCHE PRÜFFRISTEN GIBT ES?
Im Intervall von 4 Jahren sind
- Gasfeuerstätten unter 26 kW zu überprüfen.
Im Intervall von 2 Jahren sind
- Gasfeuerstätten von 26 kW bis unter 50 kW
- Ölheizungen und Festbrennstoffheizungen unter 50 kW zu überprüfen
Jährlich sind sämtliche Feuerstätten ab 50 kW Nennwärmeleistung zu überprüfen.
WAS WIRD ÜBERPRÜFT?
WIE WIRD ÜBERPRÜFT?
Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan (All In Installateur) nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.
PRÜFBEFUND UND PLAKETTE?
Sie erhalten nach der Abgasmessung einen Prüfbefund und bei einem positiven Ergebnis eine Prüfplakette, die am Gerät angebracht wird (ACHTUNG: Die Abgasmessung gibt nur Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer Feuerstätte und ersetzt nicht die jährlich empfohlene Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch uns – Ihr All In Installateur!) Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von uns im Zuge der jährlichen Hauptüberprüfung überprüft.
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